Mietwertgutachten

entsprechend Wohnungseigentumsgesetz 1948

Ein Mietwertgutachten ist gesetzlich zwingend erforderlich für Objekte, an denen Wohnungseigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz 1948 begründet wurde. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen an solchen Anlagen nachträglich Wohnungseigentum an weiteren Anlagenteilen geschaffen werden soll – beispielsweise wenn eine ehemalige Hausmeisterwohnung in Wohnungseigentum umgewandelt wird.

Wann benötigen Sie ein Mietwertgutachten?

Ein professionelles Mietwertgutachten ist in folgender Situation unverzichtbar:

Wohnungseigentumsumwandlungen: Gesetzlich erforderlich bei Objekten nach WEG 1948, insbesondere bei nachträglicher Begründung von Wohnungseigentum weiterer Anlagenteile.

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